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   BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 171.93, 1 PKH 19.93   

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BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 171.93, 1 PKH 19.93 (https://dejure.org/1993,16611)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1993 - 1 B 171.93, 1 PKH 19.93 (https://dejure.org/1993,16611)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1993 - 1 B 171.93, 1 PKH 19.93 (https://dejure.org/1993,16611)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Verpflichtung zur Erteilung eines Reiseausweises nach dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen - Geltendmachung nur eines Zulassungsgrundes bei mehreren selbstständig tragenden Begründungen im ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 171.93
    Wird wie hier nur bezüglich einer der selbständig tragenden Begründungen im Berufungsurteil ein Zulassungsgrund geltend gemacht, genügt die Beschwerde bereits nicht dem Begründungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 1 B 218.86 - Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 171.93
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei einem Urteil, das auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur zugelassen werden kann, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 6. September 1979 - BVerwG 8 E 35/37.79 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176 bzw. 209).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 1 B 218.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 171.93
    Wird wie hier nur bezüglich einer der selbständig tragenden Begründungen im Berufungsurteil ein Zulassungsgrund geltend gemacht, genügt die Beschwerde bereits nicht dem Begründungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (Beschluß vom 13. Januar 1987 - BVerwG 1 B 218.86 - Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
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